Die minisaarland-Spielregeln
1. Der Start
Neue Mitspieler zwischen 8 und 15 Jahren bekommen im Eingangsbereich von
minisaarland ihren Spielausweis. Damit ist man Bürgerin oder Bürger von minisaarland
und kann arbeiten und studieren. Der Spielausweis ist ein persönliches Dokument, für
das sein Besitzer verantwortlich ist.
2. Arbeiten und Geld verdienen
Die Arbeitsplätze werden im Arbeitsamt von minisaarland vergeben.
Wer eine Arbeitskarte erhalten hat, geht zur angegebenen Einrichtung und nimmt seine
Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit sollte mindestens eine Stunde dauern.
Nach Beendigung der Arbeit erhält man einen Lohnzettel, den man zusammen mit der
Arbeitskarte in der Bank innerhalb einer Stunde gegen die saarminis einlösen kann.
Lohnzettel, die älter als eine Stunde sind, verlieren ihre Gültigkeit.
Der Handel mit Arbeitskarten ist strengstens verboten.
3. Studieren und Lehren
An der Hochschule/Universität kann man studieren oder als Professor/-in Vorlesungen
halten. Das Studium wird wie Arbeit bezahlt. Die Hochschule bietet Vorlesungen und
Kurse an.
4. Vollbürger
Die Vollbürgerschaft braucht man, um
• zu wählen und gewählt zu werden (z. B. Bürgermeisterin/
Bürgermeister)
• sich selbstständig zu machen
• den Führerschein zu machen
5. Politik und Wahlen
minisaarland hat ein Parlament und eine Regierung, die jede Woche neu gewählt werden.
In einer Wahlversammlung auf dem Marktplatz stellen sich alle Kandidaten vor.
6. Bürgerpflichten und Regelverstöße
minisaarland lebt von seinen Bürgern und ihrer aktiven Beteiligung. Jede Bürgerin und
jeder Bürger ist auch für den friedlichen Ablauf verantwortlich. Die älteren und
erfahreneren Bürgerinnen und Bürger übernehmen Verantwortung für die jüngeren und
neuen Spielstadtbesucher.
Gewaltätigkeit und Diebstähle werden geahndet.
Verstöße gegen die Spielregeln kommen vor Gericht.
Die Gefährdung des ordnungsgemäßen Ablaufs von minisaarland kann ein
Spielstadtverbot zur Folge haben.
7. Wer Regeln aufstellt, kann sie auch verändern
Auch Gutes und Bewährtes kann man besser machen, und deswegen können auch diese
Regeln ergänzt und verändert werden. Voraussetzung dafür ist ein Mehrheitsbeschluss
in der Bürgerversammlung.







